Profil

Datenschutz für
Unternehmen
im Zeichen der DS-GVO

Mit der DS-GVO ist ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht geschaffen worden, das für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht nur strenge Regeln, sondern bei deren Verletzung auch massive Sanktionen, u.a. hohe Bußgelder vorsieht.

Unternehmen und die dortigen Verantwortlichen haben im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage zahlreiche weitergehende Pflichten gemäß DS-GVO und BDSG zu erfüllen – und zwar völlig unabhängig von der Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Auch für diese – in der Regel kleinen Betriebe – bietet jurdata ebenfalls umfassende Lösungen an.

Benennung eines
Datenschutzbeauftragten

Externe
Datenschutzbeauftragte
von jurdata

Mit den langjährig erfahrenen und qualifizierten Mitarbeitern von jurdata und im Verbund mit spezialisierten Rechtsanwälten bieten wir Unternehmen die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten und damit kompetente Unterstützung bei der Einhaltung des neuen Datenschutzes.

LEISTUNGEN

Datenschutzbeauftragte gemäß Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzexperten von jurdata erfüllen durch ihre weitreichenden beruflichen Qualifikationen und Fachkenntnisse die formalen Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten gemäß DS-GVO und BDSG.

Werden sie von einem Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten benannt, sind sie in der Lage, sämtliche ihnen nach den geltenden datenschutzrechtlichen Regeln zugewiesenen Aufgaben fachgerecht übernehmen.

Bei Bedarf: Weitergehende Datenschutzexpertise

Soweit gewünscht, unterstützen die Datenschutzexperten von jurdata Unternehmen auch über diesen Aufgabenkreis hinaus.

Wir unterrichten und beraten die Verantwortlichen, überwachen die Einhaltung des Datenschutzes und informieren alle damit im Unternehmen befassten Akteure. Nicht zuletzt bilden wir bei Bestellung die Verbindung zu den staatlichen Aufsichtsbehörden.

Partner für technische und rechtliche Datenschutzfragen

Durch die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten für Datenschutzrecht kann jurdata nicht nur die technischen Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit in einem Unternehmen qualifiziert betreuen.

Auch die schwierigen rechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den neuen Datenschutzregeln auftreten, können wir mit unseren Partnern umfassend beantworten und lösen.

Datenschutz und Datensicherheit aus einer Hand

Wir berücksichtigen sowohl die rechtlichen Aspekte, die ein Unternehmen im Rahmen von DS-GVO und BDSG im Blick haben muss, als auch die organisatorischen und technischen Anforderungen an die Sicherheit der IT-Infrastruktur, die vom Gesetzgeber an Unternehmen gestellt werden.

Gerade diese Verbindung zwischen Datenschutztechnik und Datenschutzrecht zeichnet jurdata aus.

Datenschutzexperten

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Maik Laumann

Ausgebildeter und zertifizierter Datenschutzbeauftragter nach DSC-Standard

  • Seit 1994 beruflich in der IT-Branche tätig
  • Seit 2002 selbständiger Unternehmer
  • Seit 2017 Gesellschafter des IT-Service-Dienstleisters Dahlhaus & Laumann GbR
  • Seit 2018 Geschäftsführer der jurdata Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit mbH
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Tobias Dahlhaus

Ausgebildeter und TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter 

  • Seit 2007 selbständiger Unternehmer und
  • Seit 2010 beruflich in der IT-Branche tätig
  • Seit 2017 Gesellschafter des IT-Service-Dienstleisters Dahlhaus & Laumann GbR
  • Seit 2018 Geschäftsführer der jurdata Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit mbH

Service

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Freies Beispiel für die Themenbriefe, hier zum Thema Videoüberwachung.

Freies Beispiel für den Newsletterdienst, hier der Newsletter vom 01.10.2019

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